Neue Formvorschriften beim Testament
Bei der Errichtung eines Testaments sind in Zukunft neue Formvorschriften zu beachten. Dies gilt vor allem für das fremdhändige Testament, also für jene Fälle, in denen das Testament nicht zur Gänze eigenhändig geschrieben wird. In diesen Fällen müssen in Zukunft die drei geforderten Testamentszeugen identifizierbar sein und mit einem speziellen Zusatz unterschreiben. In Zukunft wird der Testator auch handschriftlich festhalten müssen, dass es sich hierbei um seinen letzten Willen handelt.
Für eigenhändige Testamente, also Testamente, die zur Gänze selbst geschrieben werden, ändert sich nichts. In Zukunft können jedoch Personen, die unter Sachwalterschaft stehen, ihr Testament auch vor einem Anwalt errichten. In jedem Fall empfehlen wir bei der Errichtung eines Testamentes professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Einerseits ist damit sichergestellt, dass die Formvorschriften eingehalten werden und das Testament nicht ungültig ist. Andererseits können durch kluge Gestaltung des Testaments unerwünschte Nebenwirkungen vermieden werden.
Die Artikel wurden von unseren Juristen zum Veröffentlichungsdatum sorgfältig ausgearbeitet, können jedoch im Einzelfall eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen und stellen keine verbindliche Rechtsauskunft dar. Wir übernehmen daher keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Fehlerfreiheit der Inhalte.