Vergaberecht und Baurecht

Das Vergaberecht ist zu einer der wichtigsten Grundlagen des öffentlichen Beschaffungswesens geworden. Viele öffentliche Einrichtungen machen jedoch den Fehler, dass sie sich bei ihren Beschaffungsvorhaben ausschließlich auf das Vergaberecht konzentrieren. Dabei wird übersehen, dass das Ziel eines Vergabeverfahrens ein konkreter Leistungsvertrag mit dem Auftragnehmer ist. Die Leistung des Auftragnehmers ist auch das, was den Auftraggeber in der Regel im Alltag berührt. Es muss oft kein kompliziertes Vergabeverfahren sein, um das gewünschte Ergebnis zu erreichen, nur um das Honorar des Beraters zu rechtfertigen.

Wir beraten zahlreiche öffentliche Auftraggeber bei Fragen der Auftragsvergabe. Die Juristen unserer Kanzlei sind in verschiedenen Rechtsgebieten bewandert - nicht nur im Vergaberecht - und sind somit absolute Experten in der Erstellung und Durchsetzung von Verträgen. Auch für den öffentlichen Auftraggeber zählt, neben der Rechtssicherheit eines Vergabeverfahrens, die wir jedenfalls gewährleisten können, ein auf seine konkreten Bedürfnisse abgestimmter Vertrag als Endergebnis eines Vergabeverfahrens. Der erste Schritt eines Vergabeverfahrens muss daher ein umfangreiches Beratungsgespräch vor allem auch über die Ziele des Auftraggebers sein. Gerne führen wir mit Ihnen ein Gespräch über Ihre möglichen Ziele und den Weg dorthin.

"Der Weg ist nicht das Ziel!"

Für Auftragnehmer ist es von entscheidender Bedeutung sich sofort gegen rechtswidrige Ausschreibungsbedingungen zu wehren. Ist die Ausschreibung nämlich einmal rechtskräftig ist es zu spät, Ihr Unternehmen kann sich nur noch an einem unfairen Wettbewerb beteiligen oder unangenehme Regelungen in Kauf nehmen. Viele öffentliche Auftraggeber oder deren Berater wählen absichtlich rechtswidrige Ausschreibungskriterien, um die Bieter, die am Beginn eines Verfahrens oft nicht genau darauf achten, später bewusst übervorteilen zu können und im Vorhinein ausgesuchte Bieter auszuwählen. Dagegen können Sie sich in der Regel nur während der Angebotsfrist wehren (normalerweise bis sieben Tage vor Ende der Angebotsfrist).

Gerne beraten wir Sie in dringenden Fällen kurzfristig und unkompliziert über mögliche problematische Bedingungen. Möglicherweise lassen sich Unklarheiten durch ein höfliches Schreiben an den Auftraggeber beseitigen, ohne gleich ein aufwändiges Vergabeverfahren führen zu müssen. Bei einem unverbindlichen und kostenlosen Telefonat können wir auch den Aufwand und die möglichen Ziele unseres Einschreitens abschätzen.

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