
Rechtzeitig reagieren kann Ihr Unternehmen retten
Insolvenzrecht und Gesellschaftsrecht
Vielen Unternehmen fällt es schwer sich die Krise ihres Betriebes einzugestehen. Jüngere Entwicklungen des Insolvenzrechts haben die Sanierung – so sie rechtzeitig eingeleitet wird – jedoch erheblich erleichtert. Auch die Haftung von Geschäftsführern und die spätere Anfechtung von Zahlungen kann am ehesten bei rechtzeitiger Intervention verhindert werden.
Die Anwälte unserer Kanzlei, die mit dem Insolvenzrecht betraut sind, haben ausnahmslos umfassende Erfahrung als Schuldnervertreter und als Insolvenzverwalter und kennen daher die Problematik von beiden Seiten. Gerade in schwierigen Zeiten braucht ihr Unternehmen professionelle Unterstützung, die alle Probleme mitbedenkt. Unsere Beratung endet daher nicht beim Abschluss eines Insolvenzverfahrens, sondern denkt darüber hinaus an die Zeit danach und auch an mögliche sonstige Problemfelder, die eine Insolvenz mit sich bringt. Auch in einem Insolvenzverfahren stoßen Ihre Interessen auf die Interessen Ihrer Gläubiger: Am Ende zählt also auch in einem Insolvenzverfahren die Durchsetzungskraft. Gerne überzeugen wir Sie bei einem persönlichen Beratungsgespräch von unserer Kompetenz und Durchschlagskraft. Je früher Sie reagieren, desto besser können wir Sie unterstützen.

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