Was wir Ihnen bieten können

Jedes 2. Gespräch über Rechtsanwälte führt heute unausweichlich zur Frage, auf welches Rechtsgebiet man spezialisiert ist. Diese " Spezialisierungshysterie" treibt seltsame Blüten. Für jedes noch so kleine Rechtsgebiet gibt es schon eigene " Spezialisten". Der Sinn einer derartigen Aufgliederung der rechtsanwaltlichen Tätigkeit wird aber nur selten hinterfragt.

In Österreich erhalten alle Juristen in den bedeutendsten Fächern (z.B. Zivilrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht) die gleiche Ausbildung. Auch bei der weiteren Ausbildung, also insbesondere der Rechtsanwaltsprüfung wird auf vertiefende Kenntnisse in allen wichtigen Rechtsgebieten geachtet. Aus Sicht der Ausbildung der Anwälte besteht also überhaupt kein Grund für die Annahme, ein Rechtsanwalt könne nur in wenigen spezialisierten Gebieten tätig sein.

Natürlich gibt es wirkliche Spezialgebiete, für die auch spezielles Wissen und eine ständige Beschäftigung damit notwendig ist ( z.B. Kartellrecht, Wettbewerbsrecht, Medienrecht, Vergaberecht ...). Diese Rechtsgebiete werden auch im Rahmen des Jusstudiums nur oberflächlich behandelt und bei der Anwaltsprüfung in der Regel nicht geprüft. Das gilt aber nicht für jene Rechtsgebiete, mit denen (fast) jeder Anwalt täglich konfrontiert wird und für die auch jeder Anwalt eine umfassende Ausbildung aufweist. Das gilt im Besonderen für die Rechtsgebiete Zivilrecht, Schadenersatzrecht, Arbeitsrecht und Eherecht. Bei der Wahl des Anwalts sollte also - von wenigen Ausnahmen abgesehen - nicht im Vordergrund stehen, welche Spezialisierung er angibt. Derartige Behauptungen stellen sich ohnedies allzu oft als reines Marketing heraus, für das überhaupt keine sachliche Rechtfertigung besteht.

Wirklich entscheidend sollten daher folgende Erwägungen sein:




  • 80 % aller Zivilprozesse werden über die Beweiswürdigung, also dadurch entschieden, dass der Richter einer Partei glaubt und der anderen nicht. Aufgabe eines guten Anwaltes ist es also, die Behauptungen seines Mandanten dem Gericht so zu präsentieren und die Beweisaufnahmen so zu steuern, dass das Gericht ihm Glauben schenkt. Dabei ist es völlig gleichgültig, ob es sich um einen Vertragsrechtsprozeß, Scheidungsfall-, Arbeits- oder Erbrechtsprozess handelt. Erfordernis hiefür sind: Geschick und Erfahrung des Anwaltes! Viele Kanzleien unterschätzen diese wichtige Komponente einer nachhaltigen und werterhöhenden Rechtsvertretung, indem sie unerfahrene und mit den lokalen Verhältnissen nicht vertraute Anwälte hinausschicken.

  • Gleichgültig ob ein Unternehmen, eine Maschine oder eine Software gekauft oder ein Gebäude errichtet wurde, die rechtlichen Regeln (Gewährleistung, Irrtum, Schadenersatz) sind immer die gleichen. Ein wirklicher Anwalt kann natürlich alle diese Prozesse führen !!!

  • Ein großer Teil aller Zivilprozesse wird durch Vergleich beendet. Dass dieser Vergleich ein guter für den Klienten wird, entscheidet nicht zuletzt das Geschick seines Anwaltes. Die Gegenseite von seiner eigenen Stärke zu überzeugen, sie zu verunsichern, das Gericht mit seinem Standpunkt zu beeindrucken, erfordert die gesamte PERSÖNLICHKEIT des Parteienvertreters. Hier sind Überzeugungskraft und sehr häufig auch echte Standfestigkeit gegenüber dem Gegner, aber auch gegenüber drängenden Richtern gefragt. Der Ruf, der einem Anwalt bei Gericht vorauseilt, und sein Auftreten spielen dabei eine große Rolle. Die Partei muss das Gefühl haben, dass ihr Vertreter den Verfahrensablauf unter Kontrolle hat. Dies erfordert große Erfahrung mit der Zivilprozessordnung. Erstaunlicherweise gibt es keinen einzigen Kollegen, der sich dafür spezialisiert empfindet !

  • Auch als Laie werden Sie folgenden Gedanken nachvollziehen können: Wie soll ein Vertragsspezialist, der nur Verträge macht und niemals einen Prozess darüber führt, einen guten Vertrag machen können? Die Auslegung eines Vertrages wird ausschließlich dann von Bedeutung, wenn sich die Parteien nicht einigen können, also ein Rechtsstreit im Raum steht. Parteien, die sich garantiert nicht streiten, benötigen demnach keinen Vertrag. Wenn aber Verträge für den Streitfall gemacht werden, wie kann ein Anwalt, der noch nie einen Prozess geführt hat, vorhersehen, wie ein Gericht die eine oder andere Vertragsbestimmung beurteilen wird? Natürlich ist es ein erheblicher Vorteil wenn der Anwalt, der einen Vertrag errichtet, sehr genaue Vorstellungen davon hat, wie die vertraglichen Bestimmungen später in einem Prozess durchgesetzt werden können.