Liegenschaftsrecht
Wenn Sie sich mit ihrem Vertragspartner immer gut verständigen werden brauchen sie keinen Vertrag. Verträge sind dazu gemacht Interessengegensätze zu regeln, bevor es zu einem Prozess kommt, oder die Parteien im Streitfall zu schützen. Einen guten Vertrag kann daher aus unserer Sicht nur jener errichten, der auch den Konfliktfall kennt und weiß, welche Auswirkungen die eine oder andere Bestimmung in einem Prozess haben kann. Die Juristen unserer Kanzlei, die mit dem Verfassen von Verträgen betraut sind haben zugleich eine umfassende prozessuale Ausbildung und Erfahrung mit Zivilprozessen. Wir kennen die Probleme und wissen daher, wie wir sie im Vorfeld vermeiden können.
Wichtig ist, dass jeder Vertrag auf die konkreten Interessen und das konkrete Projekt eingeht. Ein Vertrag von der Stange mag Ihnen im Vorhinein billiger kommen, Angebote dafür finden Sie wo anders genügend. Im Falle von Streitigkeiten kommt Ihnen ein solcher Vertrag aber teuer zu stehen. Gerade bei größeren Projekten sollte man nicht an der falschen Stelle, bei der Vertragserrichtung sparen, die ohnedies nur einen Bruchteil der Nebengebühren ausmacht. Wir gehen in einem vertiefenden Gespräch auf ihre speziellen Bedürfnisse und Probleme ein und bringen sie in Vertragsform.
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