Das neue Erbrecht des Lebensgefährten

Durch das neue Erbrecht findet zum ersten Mal der Lebensgefährte Beachtung im Erbrecht, ohne, dass die Lebensgemeinschaft gesetzlich definiert würde. Der Lebensgefährte hat jetzt ein gesetzliches Erbrecht auf das gesamte Erbe, wenn keine sonstigen gesetzlichen Erben vorhanden sind und die Gemeinschaft drei Jahre vor dem Tod aufrecht bestand. Der Lebensgefährte ersetzt damit praktisch nur das Heimfallsrecht (Erbrecht) des Staates. Das wird in der Praxis wenig Bedeutung erlangen.

Diese Regelung birgt auch eine Gefahr: Die Menschen könnten glauben, dass die Lebensgefährten jetzt ein allgemeines Erbrecht haben und deshalb auf testamentarische Verfügungen zugunsten des Lebensgefährten verzichten.

Deshalb ist unbedingt zu beachten, dass man ein Testament errichten muss, um seinen Lebensgefährten zu bedenken.

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