Das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten

Das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten bleibt unverändert bei 1/3 neben Kindern des Erblassers. Es beträgt 2/3 neben Eltern des Erblassers. Alle anderen (z.B. Geschwister) schließt der Ehegatte jetzt aus.
Das neue Erbrecht bringt also eine Stärkung des Ehegatten zu Lasten der Seitenverwandten. Das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten ist erst aufgehoben, wenn eine Scheidung rechtskräftig ist.. Ausnahme: Vorwegvereinbarungen über die Aufteilung des Vermögens.
Anderseits kann der Pflichtteil des Ehegatten jetzt auch auf die Hälfte gemindert werden. Dies dann, wenn die Ehegatten lange getrennt gelebt haben.

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