Gewährleistung in einem Kaufvertrag

Achtung: die Wichtigkeit der Vertragsbestimmungen über die Gewährleistung in Kaufverträgen wird regelmäßig unterschätzt.

Die Parteien eines Kaufvertrages, beispielsweise bei Ankauf eines Hauses, einer Wohnung, oder auch eines Autos, verwenden häufig viel Energie darauf den Kaufpreis zu verhandeln. Überhaupt keine Beachtung wird dabei darauf gelegt, wie die Gewährleistung geregelt wird. Häufig hängt es von der Wahl des Vertragserrichters ab, was konkret geregelt wird. Das ist eine schlechte Idee. Gewährleistung bedeutet, dass der Verkäufer einer Sache zwei - bei Häusern etc. sogar drei - Jahre lang dafür einstehen muss, dass eine Sache dem Vereinbarten entspricht. Beispiel: Wird ein Einfamilienhaus verkauft und kommt es später, nach zweieinhalb Jahren zu Wassereintritten, kann der Verkäufer unter Umständen zur Haftung für die Behebungskosten herangezogen werden. Das gilt auch dann, wenn der Verkäufer von möglichen Wassereintritten gar nichts gewusst hat. Gewährleistung ist also von einer Kenntnis des Verkäufers unabhängig.

Ohne weitere Regelung gilt volle Gewährleistung als zugesagt. Sie darf also keinesfalls verwechselt werden mit einer Garantie, die gesondert zu vereinbaren ist. Der Verkäufer haftet also für Mängel, die in der genannten Frist eintreten. Die Verkäufer eines -gebrauchten- Einfamilienhauses erwarten derartiges üblicherweise nicht. Darum wird in derartigen Verträgen häufig die Gewährleistung ausgeschlossen. Aber Achtung: Die Regelungen dazu sind äußerst verschieden. Sehr beliebt sind Klauseln nach denen ein Verkäufer keine besondere Beschaffenheit zusagt. Ob damit die Gewährleistung ausgeschlossen wird ist aber mehr als fraglich. Im Lichte der neueren Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes ist davon für die typischen Streitigkeiten nicht auszugehen. Der Käufer kann häufig weiterhin Ersatz für die Kosten von Sanierungsmaßnahmen fordern, die oft einen erheblichen Teil des Kaufpreises ausmachen. Für den Verkäufer, der nicht selten auch Hypotheken mit dem Kaufpreis abdecken muss bleiben am Ende oft nur Schulden ohne Haus. Oder eine hoch verschuldete Bauruine.

Überlegen Sie also genau, wer Ihren Kaufvertrag errichten soll und wählen Sie den Vertragserrichter keinesfalls nur nach finanziellen Gesichtspunkten. Auf das gute Geschäft mit dem billigen Kaufvertrag folgt häufig das böse Erwachen.

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