Tierhalterhaftung

Wie gefährlich ist mein Tier?

Die tödliche Verletzung einer Frau durch eine Kuh im Jahr 2014 auf einer Weide im Pinnistal (Tirol) führte zu heftigen Reaktionen. Das Landesgericht Innsbruck hat vor einigen Monaten ein erstes Urteil gefällt, welches vom Oberlandesgericht Innsbruck (Berufungsgericht) nun abgeändert wurde. Das Berufungsgericht sah hier die Schuld auf beiden Seiten (beim Landwirt und der Verstorbenen, welche damals einen Hund geführt hat). Eine endgültige Entscheidung des Obersten Gerichtshofes gibt es noch nicht.

Es stellt sich in solchen Fällen die Frage, ob der Landwirt als Halter der Tiere seine Pflichten erfüllt hat?

Jeden Tierhalter (egal ob dies Kühe oder Hunde betrifft) treffen bestimmte Pflichten zur Verwahrung und zum sicheren Umgang. Wird dagegen verstoßen, so muss ein Tierhalter gemäß § 1320 ABGB die Schäden ersetzen, die sein Tier verursacht hat. Diese Verwahrungspflichten sind jedoch im Gesetz nicht exakt geregelt. Es gibt daher keine einheitlichen Vorgaben, die für alle Tiere gelten. In einer Vielzahl an Gerichtsentscheidungen wurde zu vielen Tierarten festgehalten, welche Mindestanforderungen jeweils bestehen. So hat der Oberste Gerichtshof beispielsweise zur Haltung von Hühnern entschieden, dass Hühner so verwahrt werden müssen, dass diese (besonders neben einer stärker befahrenen Straße) nicht auf die Straße gelangen und dadurch Verkehrsteilnehmer gefährden können. Da aber jede Tierart, wohl aber sogar jede Rasse oder eben jedes einzelne Tier, andere Fähigkeiten und Charaktereigenschaften aufweist, müssen bei solchen Haftungsfragen immer auch all diese unterschiedlichen Eigenschaften berücksichtigt werden. Ein Tierhalter muss auf diese Umstände schon vorab eingehen und sein Tier so verwahren oder beaufsichtigen, dass keine Gefahr für Menschen, Gegenstände und auch andere Tiere besteht. Bei Hunden werden daher auch immer die eigenen Charakterzüge jedes einzelnen Hundes zu beurteilen sein. Genauso entscheidend ist dabei, wie gut der Hundehalter den eigenen Hund „unter Kontrolle“ halten kann. Wie weit die Halterpflichten bei Kühen auf einer Weide gehen, wird im Fall der „Kuhattacke“ wohl der Oberste Gerichtshof zu beurteilen haben.

Es muss sich ein jeder Tierhalter aber im Klaren sein, dass ein jedes Tier in bestimmten Situationen eine mögliche Gefahr darstellen kann, welche er verhindern muss. Abgesehen von den Haftungsfragen und einem möglichen Schadenersatzprozess kann nämlich auch ein Strafverfahren gegen den Halter eingeleitet werden. Um sich als Tierhalter nicht auch noch einem unangenehmen Strafprozess aussetzen zu müssen, sollten wenigstens die Mindestanforderungen an eine sichere Verwahrung erfüllt sein. Gerne beraten wir Sie vorab zu den rechtlichen Vorgaben und notwendigen Maßnahmen und unterstützen bei der Abwehr möglicher Schadenersatzansprüche oder gar eines Strafverfahrens. Wir helfen Ihnen auch, wenn Sie durch ein Tier geschädigt wurden und Ihre Ansprüche gegen den Halter durchsetzen möchten.

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