Augen auf: Kauf ist Kauf!

Die Frage nach einem Umtausch- oder Rücktrittsrecht stellt sich gerade in der Weihnachtszeit sehr häufig. Beim Einkauf im Internet wird ebenso ein Kaufvertrag über ein bestimmtes Produkt abgeschlossen, wie beim Kauf im Geschäft. Oftmals wird angenommen, dass man bei einem Kauf im Internet nicht gebunden ist. Dies ist aber ein weit verbreiteter Irrtum. Auch Verträge in rein mündlicher Form haben – entgegen einem weiteren Irrtum – grundsätzlich volle Gültigkeit, wobei es hiervon gewisse Ausnahmen gibt.
So wie beim Kauf im Geschäft müssen Verkäufer und Käufer einen solchen Kaufvertrag auch beim Onlinekauf einhalten. Bei mangelhaften oder defekten Produkten wird der Käufer unter anderem durch die Gewährleistung geschützt. Doch was tun, wenn das gekaufte Produkt vollkommen in Ordnung ist, nur eben nicht gefällt?
Entgegen einem verbreiteten Irrglauben gibt es kein allgemeines Rücktrittsrecht bei nicht passenden Produkten oder bei bloßem Nichtgefallen. Speziell für Käufe im Internet bietet das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) aber die Möglichkeit eines Rücktritts ohne Angabe von Gründen. Das Rücktrittsrecht kann innerhalb von 14 Tagen schriftlich ausgeübt werden. Weiters ist die gekaufte (unbenutzte) Ware zurückzusenden, sodass man auch den vollen Kaufpreis wieder zurück erhält. Man kann also in diesen Fällen einen gültigen Vertrag nach Belieben wieder auflösen.
Einige Unternehmen bieten darüber hinaus sogar freiwillig eine längere Rücktrittsmöglichkeit an. Dies ist in den jeweiligen Geschäftsbedingungen nachzulesen. Hier bieten Onlinekäufe natürlich gewisse Vorteile. Der überwiegende Nachteil eines Onlinekaufes liegt aber klarerweise darin, dass Sie das Produkt – im Gegensatz zum Kauf im Geschäftslokal – nicht in Händen halten. Eine Überprüfung der genauen Beschaffenheit, Qualität und auch das tatsächliche Aussehen ist hier vor dem Kauf nicht möglich. Diese Vorteile genießen sie nur beim Kauf im Geschäft. Darum bietet das Gesetz in bestimmten Fällen die Rückgabemöglichkeit bei Onlinekäufen.
Doch Vorsicht:
Bei einigen Produkten (z.B. schnell verderbliche Lebensmittel, versiegelte Filme und Software, bestimmte Dienstleistungen, nach Kundenwunsch angefertigte Produkte, …) ist dieses Rücktrittsrecht auch bei Onlinekäufen nicht möglich.
Bei einem Kauf in einem Geschäftslokal besteht aber gar kein Recht auf einen Umtausch oder eine Rückgabe. Dies ist nur bei einem Entgegenkommen der jeweiligen Geschäftstreibenden möglich. Es empfiehlt sich daher alle Produkte im Geschäft genau zu begutachten und zu prüfen, ob diese auch passen und wirklich gefallen. Denn an solche Kaufverträge müssen auch Sie sich als Käufer halten und können das Produkt nicht einfach nach Belieben zurückgeben. Ganz nach dem Motto: „Augen auf! Kauf ist Kauf!“
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