Besondere Situationen erfordern besondere Massnahmen

Wir erleben derzeit eine Situation, wie es sie in der Geschichte der zweiten Republik noch nie gegeben hat. Die überaus rasche Ausbreitung eines Virus sorgt dafür, dass unsere Lebensgewohnheiten eine tiefgreifende Veränderung erfahren müssen. Nahezu täglich ändern sich auch rechtliche Grundlagen und Vorgaben. Die Gesetzeslage ändert sich deshalb so schnell, da das Verfahren für so eine Gesetzgebung (Beschließung im Nationalrat, Abstimmung im Bundesrat, Unterzeichnung von Bundespräsident und Bundeskanzler, sowie Veröffentlichung) aufgrund der Ausnahmesituation in wenigen Tagen geschieht. Ein Prozess, der sich für gewöhnlich über viele Wochen zieht, wird nun innerhalb weniger Stunde bzw. Tage abgearbeitet.

Von vielen Seiten wird an uns die Frage herangetragen, wie die im Rahmen von Pressekonferenzen einzelner Minister mitgeteilten Vorkehrungen tatsächlich gesetzlich umgesetzt werden. Dazu war in den diversen Medien immer wieder zu lesen, dass ein Bundesminister bzw. die Bundesregierung Gesetze beschlossen bzw. geändert hat. Dies ist jedoch unrichtig. Die Bundesregierung bzw. die Bundesminister haben keine Ermächtigung ein Gesetz zu erlassen. Die Gesetzgebung auf Bundesebene obliegt einzig und allein dem Nationalrat und dem Bundesrat, also unseren gewählten Volksvertretern. Die einzelnen Bundesminister können nur Verordnungen erlassen (im gesetzlich vorgegebenen Rahmen). Dies ist in den letzten Tagen im großen Stil auch passiert.

Die Kompetenz zur Regelung bestimmter Gesetzesmaterien ist aber den Ländern vorbehalten. Dies bedeutet, dass auch die neun Bundesländer in die Bemühungen der Bundesregierung zur Bewältigung der Krise miteinbezogen werden. Die aktuell bekannten Maßnahmen setzen sich daher aus Verordnungen des Gesundheits- und des Innenministers, aus beschlossenen Gesetzen auf Bundesebene, sowie aus diversen Verordnungen der einzelnen Bezirksverwaltungsbehörden auf Landesebene zusammen.

In manchen europäischen Ländern wird derzeit eine Notverordnungsermächtigung angestrebt. Damit würde der Regierung bzw. dem Bundeskanzler als Regierungschef eine solche Kompetenz übertragen, dass die oben geschilderten Mechanismen völlig ausgehebelt werden. Damit würde man Nationalrat, Bundesrat und auch die Bundesländer vollkommen übergehen. Eine solche Vorgehensweise ist aber auch in Krisenzeiten äußerst problematisch und rechtsstaatlich gefährlich, weshalb dies derzeit in Österreich nicht angedacht ist.

Dennoch ändern sich die Rechtsgrundlagen, die wir alle einhalten müssen, im Tagesrhythmus. Es empfiehlt sich daher, sich über die aktuellen Regelungen genau zu informieren.

Unsere Kanzlei steht Ihnen daher auch in diesen Zeiten gerne für Ihre Fragen im Zusammenhang mit der aktuellen Rechtslage zur Verfügung. Hierzu können Sie auch einen Online-Termin (Videokonferenz) direkt über unsere Homepage vereinbaren.

 

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