Vorsorgevollmacht - Wollen Sie nicht vorsorgen?

Mit einer Vorsorgevollmacht ist die persönliche und unternehmerische Zukunft und unter Umständen auch der familiäre Friede gesichert. Das Thema "Vorsorge" wird heute in allen Bereichen groß geschrieben. "Vorsorgewohnung, Vorsorgeuntersuchung, Altersvorsorge, ..." sind nur einige Beispiele.

Wenige Menschen denken aber daran, vorzusorgen, für den Fall als sie überraschend die eigene Entscheidungsfähigkeit verlieren sollten. Das hängt wahrscheinlich damit zusammen, dass wir uns nicht gerne mit der Möglichkeit von unerfreulichen und unbeeinflussbaren Ereignissen der Zukunft auseinandersetzen. Im Koma nach einem Unfall, eingeschränkte Entscheidungsfähigkeit nach einem Schlaganfall, wer mag daran schon denken?

Vor allem jüngere, voll im (Geschäfts)Leben stehende Menschen wollen sich mit solchen Fragen natürlich nicht auseinandersetzen, bzw. finden im Alltagsstress einfach nicht die Zeit dazu.

Oft will man aber auch im Alter bei beginnender Demenz nicht wahrhaben, dass die eigene Entscheidungsfähigkeit in nächster Zeit verloren geht und übersieht dann den rechten Augenblick zur Vorsorge.

Die bisherige Rechtslage hat dafür kaum Möglichkeiten geboten.

Ist eine Person mit Vermögen ( z.B. mit Liegenschaften, mit Wertpapieren, einer Landwirtschaft oder gar als Eigentümer eines Unternehmens) verunglückt oder sonst geschäftsunfähig geworden, hat das Gericht für ihn einen Sachwalter bestellt. Dessen Möglichkeiten waren vom Gesetz extrem eingeschränkt, jede seiner Handlungen musste vom Gericht genehmigt werden. Dieser musste dem Gericht jährlich Bericht erstatten und genaueste Rechnung legen.

Dass man unter diesen Umständen kein Unternehmen betreiben kann, bedarf wohl keiner näheren Erläuterung. Jede Vermögensverwertung und -veräußerung war praktisch verboten, oft konnte nicht einmal ein Kind zu den üblichen Bedingungen die Landwirtschaft seiner Eltern übernehmen, weil ein Gericht der Veräußerung nur zu Verkehrswerten zustimmen durfte. Oft kam es auch zum Streit zwischen mehreren Kindern, wer das Vermögen des Elternteiles verwalten soll, sodass dann das Gericht einen außenstehenden Dritten zum Sachwalter bestellte.

Solche Probleme kann man durch das neue Erwachsenenschutzrecht vollkommen vermeiden.

Wenn Sie ein Haus, Liegenschaften, Eigentumswohnung, Ersparnisse, eine Landwirtschaft besitzen, oder gar Inhaber eines Unternehmens sind, oder Gesellschaftsanteile besitzen, nehmen Sie sich die Freiheit selbst zu bestimmen, was damit geschehen soll, wenn sie plötzlich entscheidungsunfähig werden!

Eine Vorsorgevollmacht beruhigt beide Seiten. Der Vollmachtgeber weiß sich und sein Unternehmen ( Vermögen) in guten Händen, einem allfälligen Nachfolgestreit entzogen, der Bevollmächtigte, hat umfassende Befugnisse und weiß was er zu tun hat, bzw. tun kann.

Das Gute an der Vorsorgevollmacht ist ihr enormer Gestaltungsspielraum und die Freiheit, die man seiner Vertrauensperson erteilen kann.

Geregelt werden kann so ziemlich alles bezüglich die eigene Person (Gesundheits- ,Pflegefragen), das Vermögen oder Unternehmen.

Vor allem Unternehmer sollten nicht damit spekulieren, selbst unverwundbar zu sein. Ein Unfall, ein Schlaganfall mit einigen Wochen im Koma kann für ein Unternehmen und seine Mitarbeiter existenzbedrohend sein. Wer soll in dieser Zeit unternehmerische Entscheidungen treffen, wer soll Zahlungen tätigen?

Selbst wenn man in der Gesellschaft einen Geschäftsführer hat, bedarf es einer Führung durch den Eigentümer.

Über alle damit in Zusammenhang stehende Fragen können wir Sie natürlich ausführlich informieren. Die Beratung durch einen Rechtsanwalt ist unbedingt zu empfehlen, damit die Vorsorgevollmacht klar und vollständig alle wichtigen Aspekte regelt.

Eine Vorsorgevollmacht wird natürlich erst wirksam, wenn sie gültig errichtet, im zentralen Vertretungsverzeichnis registriert ist und ein Arzt schriftlich bestätigt, dass der Vollmachtgeber die eigene Entscheidungsfähigkeit verloren hat.

Mein Ratschlag:

Errichten Sie eine Vorsorgevollmacht solange es Ihnen gut geht. Der größte Fehler ist, zu lange zuzuwarten und zu hoffen, dass schon alles gut gehen wird. Dafür ist das, was Sie sich geschaffen haben, wahrscheinlich zu wertvoll.

Die Artikel wurden von unseren Juristen zum Veröffentlichungsdatum sorgfältig ausgearbeitet, können jedoch im Einzelfall eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen und stellen keine verbindliche Rechtsauskunft dar. Wir übernehmen daher keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Fehlerfreiheit der Inhalte.