Die wichtigsten Dinge, die sie mit einer Vorsorgevollmacht regeln sollten

Ich empfehle die Errichtung von Vorsorgevollmachten in vielen Situationen. Besondere Aufmerksamkeit sollten Sie auf folgende Punkte legen, die mit einer Vorsorgevollmacht im Vorhinein für den Fall geregelt werden können, dass Sie plötzlich oder schleichend nicht mehr dazu in der Lage sind.

1.Wer soll für mich handeln, wenn ich nicht mehr kann?

Wenn Sie keine Vorsorgevollmacht errichten, wird das Gericht im Falle Ihrer Handlungsunfähigkeit einen Erwachsenenvertreter bestellen, der Sie in diversen Angelegenheiten vertreten kann. Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie selbst in die Hand nehmen, wer für Sie handeln soll. Besonders vorteilhaft ist, dass Sie diese Rechte auf verschiedene Personen verteilen können. Sie können auch bestimmen, dass gewisse Handlungen nur von mehreren Personen im Einvernehmen geregelt werden dürfen. Auch Regelungen für die Vertretung der Bevollmächtigten untereinander sind möglich.

 

2.Vermögen

Wenn Sie nicht mehr handeln können und keine Vorsorgevollmacht haben wählt das Gericht für Sie einen Erwachsenenvertreter aus. Das sind in der Regel auch Ihnen nahestehende Personen. Das Gericht ist aber bei deren Überwachung an strenge Regeln gebunden. Besonders die Vermögensveranlagung ist streng begrenzt, wie auch die Zuwendung von Vorteilen an Nachkommen. In einer Vorsorgevollmacht können Sie den von Ihnen bestellten Personen weitergehende Handlungsspielräume einräumen und Ihnen Richtlinien an die Hand geben, wie Sie sich den Umgang mit Ihrem Vermögen zukünftig vorstellen. Auch Liegenschafts- und Wertpapiertransaktionen durch Vorsorgebevollmächtigte können ermöglicht oder untersagt werden.

 

3.Medizinische Maßnahmen

In einer Vorsorgevollmacht können Sie Richtlinien für Ihren Bevollmächtigten verfügen, wie er im Falle von gewissen medizinischen Maßnahmen vorgehen soll. Die Vorsorgevollmacht wirk mit zwar nicht unmittelbar wie eine Parientenverfügung, gibt ihrem Vertreter aber wesentliche Vorgaben, wie er sich in bestimmten Fällen bei Entscheidungen verhalten soll und ist damit flexibler.

 

4.Unternehmen

Besonders wichtig ist die Errichtung einer Vorsorgevollmacht für Unternehmensinhaber. Möglich ist insbesondere die Erteilung einer Vorsorgevollmacht, um im Unternehmen im Falle Ihrer Handlungsunfähigkeit für Ordnung zu sorgen (z.B. Einsetzung von Geschäftsführern und Erteilung von Subvollmachten für bestimmte Bereiche).  Möglich ist auch die Einräumung von Vollmachten für Geschäftsanteile an Gesellschaften, damit Gesellschafterrechte auch ausgeübt werden können, wenn Sie nicht mehr dazu in der Lage sind.

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