Prüfen Sie die Gewährleistungsfrist!
Die ersten Jahre nach dem Neuwagenkauf sind in der Regel problemlos und vergehen ohne Zwischenfälle. Umso größer ist die Überraschung, wenn das Fahrzeug plötzlich doch zum Stillstand kommt und Ihnen erklärt wird, dass eine Reparatur unausweichlich ist. Als Ursache wird dann oft ein Defekt von Mechanik oder Elektronik festgestellt, der auch bei einem Neuwagen nicht ausgeschlossen ist.
Viele Betroffene lassen die (meist teure) Verbesserung dann beim Verkäufer oder dessen Vertragswerkstätte reparieren, weil es sich augenscheinlich um einen Gewährleistungsfall handeln dürfte. Es wird dann immer davon ausgegangen, dass ohnehin der Verkäufer dafür aufkommen müsse. Diese Erwartung ist verständlich und kann auch berechtigt sein, wenn es sich wirklich um einen Gewährleistungsfall handelt und der Defekt schon bei Übergabe des Fahrzeuges vom Händler (unbemerkt) vorhanden war.
Jedoch wird ein entscheidendes Kriterium oft übersehen. Sobald nämlich die Frist für die Gewährleistungsansprüche abgelaufen ist, hilft selbst der sicherste Anspruch nichts. In diesem Fall müssen Sie allein die Kosten tragen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt bei einem Neuwagen zwei Jahre und beginnt mit der Übergabe des Fahrzeuges. Diese äußerst kurze Frist ist besonders bei fabrikneuen Fahrzeugen ärgerlich, weil sich diverse Probleme oftmals erst nach Ablauf dieser 2 Jahre zeigen. Für Gebrauchtfahrzeuge gelten andere Fristen!
Seit Jahresbeginn ist nun ein neues Gewährleistungsrecht in Kraft und bringt hier geringfügige Verbesserungen. So muss der Verkäufer für das erste Jahr nach Übergabe beweisen, dass ihn keine Schuld am Defekt des Neuwagens trifft. Zudem können Sie seit der neuen Regelung auch noch 3 Monate nach Ablauf der obigen 2-Jahres-Frist eine Klage bei Gericht einbringen. An der Zwei-Jahres-Frist selbst hat sich jedoch nichts geändert.
Das Gesetz gestattet es, dass Sie durch einen formfreien Brief auf Ihr Gewährleistungsrecht gegenüber dem Verkäufer bestehen. Aber Achtung: Die Frist läuft weiter. Diese wird nur durch die Einbringung einer Klage gestoppt.
Meine Empfehlung: Prüfen Sie unbedingt Ihre Fristen und lassen Sie sich vor Ablauf der Frist und Einbringung einer Klage durch einen unserer Rechtsanwälte beraten.
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