Ich sage nichts ohne meinen Anwalt
Diesen Satz kennt jeder aus dem Fernsehen. Er hat aber einen sehr praktischen Hintergrund und wird von guten Strafverteidigern empfohlen.
Jeder kann in die Situation geraten bei der Polizei aussagen zu müssen. Kein Problem und kein Grund zur Sorge, wenn dies nur eine Zeugenaussage zu einem Verkehrsunfall ist. Sobald es aber um andere Umstände geht oder man von der Polizei zur Beschuldigtenvernehmung eingeladen wird, sollten die Alarmglocken läuten.
Korrekterweise wird die Polizei Sie darüber informieren, dass zwar keine Verteidigerpflicht bei einer polizeilichen Vernehmung besteht, Sie jedoch das Recht haben einen Verteidiger zu kontaktieren. Dieses Recht sollten Sie als Beschuldigter / Verdächtigter auf jeden Fall in Anspruch nehmen.
Oftmals hören sich die Vorwürfe sehr einfach und unglaubwürdig an. Man geht dann davon aus, dass ein Verteidiger nicht nötig sei. Man hat schließlich nichts getan und noch weniger zu verbergen. Darum verzichten viele Beschuldigte bei der ersten Vernehmung auf einen Verteidiger (Anwalt). Dies kann aber ein fataler Fehler sein.
Eine Aussage, die Sie einmal bei der Polizei gemacht haben, wird bis zum Abschluss des Strafverfahrens im Gerichtsakt bleiben. Auch der Staatsanwalt und der Richter kennen Ihre sämtlichen Angaben genau. Es wird dann fast unmöglich im weiteren Verfahren unvollständige oder irrtümliche Aussagen wieder auszubessern. Sie müssen sich dann vorhalten lassen, dass „Sie bei der Polizei etwas anderes gesagt haben“. Man wird Ihnen dann womöglich die späteren Angaben nicht mehr glauben.
Daher sollten Sie einen Anwalt (mit Erfahrung als Strafverteidiger) kontaktieren und erst nach dessen Eintreffen Ihre Aussage machen. Sollte aufgrund der Uhrzeit bzw. am Wochenende kein Anwalt erreichbar sein, so empfiehlt es sich „ohne den Anwalt nichts zu sagen“. Nach einer Besprechung mit Ihrem Anwalt können Sie dann einige Tage / Wochen später immer noch detaillierte Angaben gegenüber der Polizei machen.
Tipp: Kontaktieren Sie uns bereits zu Beginn eines Strafverfahrens (noch vor dem ersten Vernehmungstermin bei der Polizei), damit wir Ihre Strafverteidigung professionell mit Ihnen planen können.
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