Folgen einer Verurteilung
Abgesehen von der eigentlichen Strafe (Geld- oder Freiheitsstrafe) zieht eine strafrechtliche Verurteilung aber auch noch andere erhebliche Folgen nach sich:
Neben der Strafe kann das Gericht auch den Aufenthalt an bestimmten Orten oder den Kontakt zu Personen (Opfern) verbieten.
Strafrechtliche Verurteilungen können in bestimmten Situationen auch zu einer Erbunwürdigkeit oder dem Verlust von Wohnrechten führen.
Besonders bei Sexualdelikten kann vom Gericht auch ein Berufsverbot für bestimmte Bereiche verhängt werden.
Wird ein Beamter strafrechtlich verurteilt, so zieht dies auch ein Disziplinarverfahren nach sich. Zusätzlich zur gerichtlichen Strafe kann dies zu Gehaltskürzungen, Versetzungen oder Degradierungen führen. In schweren Fällen oder bei Tatbegehung im Rahmen der Dienstausübung kann auch eine Entlassung aus dem Dienst erfolgen.
Der Arbeitsplatzverlust ist aber nicht nur für Beamte zu befürchten. In bestimmten Bereichen werden regelmäßig Strafregisterauszüge abverlangt. Aus diesen kann ein Dienstgeber eine Verurteilung erkennen und könnte dies als Anlass für eine Kündigung sehen.
All diese Konsequenzen hängen oftmals von der Höhe der erfolgten Verurteilung ab, sodass geringe Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu 3 Monaten in den meisten Fällen keine beruflichen Folgen nach sich ziehen. Dies hängt aber auch vom begangenen Delikt und dem jeweiligen Beruf ab.
Grundsätzlich ist eine Verurteilung bei jedem Berufswechsel hinderlich, sofern diese im Strafregister (Leumundszeugnis) aufscheint. Auch hier ist die Höhe der verhängten Strafe relevant. War jemand bei der Tat noch unter 21 Jahre alt, so scheint eine Verurteilung bis zu max. 6 Monaten Freiheitsstrafe im herkömmlichen Strafregisterauszug nicht auf. Bei einem über 21 jährigen Täter liegt diese Grenze bei einer Verurteilung bis zu max. 3 Monaten Freiheitsstrafe.
Tipp: Kontaktieren Sie mich bereits zu Beginn eines Strafverfahrens (noch vor der polizeilichen Vernehmung), damit ich Ihre Strafverteidigung professionell planen kann. So könnte zumindest eine geringe Verurteilung erreicht werden, die oftmals keine sonstigen Probleme nach sich zieht.
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