Was ist die Rücklage im Wohnungseigentum?

Die Rücklage ist ein zentraler Bestandteil des Wohnungseigentums. Sie ist eine finanzielle Vorsorge, die von Wohnungseigentümergemeinschaften gebildet wird, um notwendige Instandhaltungs- und Erneuerungsmaßnahmen an gemeinschaftlichen Teilen der Liegenschaft, wie z.B. das Dach, die Fassade oder die Heizungsanlage, finanzieren zu können. Dadurch soll die Werterhaltung der Immobilie gewährleistet und unvorhergesehene Kostenbelastungen für die Eigentümer vermieden werden.

Die Rücklage wird aus den Beiträgen der Wohnungseigentümer gebildet. Diese Beiträge sind Teil der monatlichen Vorschreibung durch die Verwaltung und werden in der Regel auf Basis der Miteigentumsanteile aufgeteilt.

Seit Kurzem muss eine Mindestrücklage von 90 Cent pro Quadratmeter Nutzfläche eingehoben werden (Stand März 2023). Dieser Wert darf nur ausnahmsweise unterschritten werden.

Die Rücklage darf ausschließlich für die Finanzierung von Instandhaltungs- und Erneuerungsmaßnahmen an den gemeinschaftlichen Teilen der Liegenschaft verwendet werden. Dazu zählen beispielsweise die Sanierung des Dachs, die Erneuerung der Heizungsanlage oder die Instandsetzung der Fassade.

Besonders wichtig für Mieter und Vermieter: in der Regel darf die Rücklage den Mietern von Eigentumswohnungen nicht weiterverrechnet werden. Das muss man deshalb besonders beachten, weil meistens die Rücklage gemeinsam mit der Abrechnung der allgemeinen Betriebskosten für die Eigentumswohnung erfolgt.

Bei Kauf einer Eigentumswohnung muss daher auch immer beachtet werden, wie hoch die Rücklage zu Gunsten der gekauften Wohnung ist und natürlich auch, in welcher Höhe die Rücklage regelmäßig vorgeschrieben wird.

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