Alkohol am Steuer ist kein Kavaliersdelikt

Viele wissen, dass Verwaltungsstrafen und der Verlust des Führerscheins (Lenkberechtigung) drohen, wenn man ein Fahrzeug (auch Traktoren und Fahrräder) in alkoholisiertem Zustand lenkt. Je nach Alkoholisierung können empfindliche Verwaltungsstrafen bis zu € 5.900,00 verhängt werden. Auch ein mehrmonatiger Führerscheinentzug ist keine Seltenheit.

Zusätzlich kann eine strafrechtliche Verurteilung durch das Gericht folgen:

Bei Verursachung eines Verkehrsunfalles mit Verletzten führt die Alkoholisierung zu einer strengeren Bestrafung (also bei Unfallverursachung ohne Alkoholisierung). Dramatisch wird dieser Unterschied, wenn es durch den Unfall zum Tod eines Menschen kommt. Dabei ist es egal, ob der andere Fahrzeuglenker oder der eigene Beifahrer stirbt.

Wie kürzlich die Verurteilung der ehemaligen ÖFB Fußballerin Nina Burger (noch nicht rechtskräftig) gezeigt hat, werden solche Verkehrsunfälle mit Todesfolge bei einer Alkoholisierung sogar mit teilweise unbedingten Haftstrafen geahndet. Nina Burger ist zu 6 Monaten bedingt (also Bewährungsstrafe) und zu 3 Monaten unbedingter Haft verurteilt worden (nicht rechtskräftig).

In einem anderen Fall habe ich selbst in der Verteidigung eines Unfall-Lenkers eine Verurteilung zu einer wesentlich geringeren Strafe von 2 Monaten bedingt (also Bewährung) erreichen können. Wesentlich war hier, dass der Fahrzeuglenker nicht alkoholisiert war. Doch auch bei diesem Vorfall ist durch den Unfall jemand verstorben.

Der Unterschied dieser Umstände (ob alkoholisiert oder nicht) liegt bereits in wesentlich geringeren Höchststrafen und in der Folge auch wesentlich milderen Urteilen der Strafgerichte.

Auch ohne Verkehrsunfall kann aber eine alkoholisierte Autofahrt zu einer Strafverurteilung führen. So werden die Gefährdung der körperlichen Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer (oder auch Mitfahrer) oder eine fahrlässige Gemeingefährdung (üblich bei Geisterfahrten) mit empfindlichen Haftstrafen geahndet.

All dies gilt natürlich nicht nur für eine Fahrt in alkoholisiertem Zustand, sondern auch unter Einfluss von Drogen oder unerlaubten Medikamenten. Die möglichen Folgen hängen aber auch immer von der Menge der eingenommenen Substanzen und der jeweiligen Wirkung ab.

Tipp: Kontaktieren Sie mich daher kurz nachdem ein Unfall geschehen ist oder unmittelbar nach einer polizeilichen Anhaltung. In jedem Fall rate ich dazu, einer polizeilichen Vernehmung nur unter Beiziehung eines Verteidigers zuzustimmen.

Ich kann Ihre Strafverteidigung von Beginn an mit Ihnen planen und Sie auch über die möglichen Folgen aufklären, um für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erreichen.

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