Worauf man beim Kauf eines Grundstückes oder einer Wohnung achten sollte!

Der Kaufvertrag könnte theoretisch auch nur mündlich abgeschlossen werden.

Kein Mensch wird allerdings im Traum daran denken, ein solches Geschäft, bei dem in der Regel hohe Geldsummen fließen, auf diese Weise abzuschließen.

Ebenso leichtsinnig ist es aber, wenn man seine Ersparnisse in den Kauf eines solchen Objektes investiert, und meint, mit diversen Vordrucken eines Kaufvertrages auszukommen, um Geld zu sparen.

Die Abwicklung eines solchen Kaufes besteht eben nicht nur in der Verfassung eines Kaufvertrages. Ein von Ihnen beigezogener Rechtsanwalt klärt für Sie umsichtig und kompetent alle sonstigen Fragen, die beim Kauf einer Liegenschaft oder einer Eigentumswohnung entstehen können.

Es sind dies beispielsweise:

allfällige Belastungen, die Lastenfreistellung, Rückstände an Betriebskosten, Kontaminierungen des Bodens, Gewährleistungsfragen, Sperre des Grundbuches, allfällige treuhändische Abwicklung einer Fremdfinanzierung, Abwicklung mit dem Finanzamt, der Gemeinde und der Grundverkehrsbehörde, die Übergabe des Objektes.

Den Rechtsanwalt als Vertragserrichter treffen:

Schutz- und Sorgfaltspflichten gegenüber beiden Vertragspartnern und er garantiert Ihnen eine sichere Abwicklung des Vertrages. Er haftet natürlich auch voll für allfällige Fehler.
Die durch die Vertragserrichtung und Durchführung entstehenden Kosten stehen zu diesen Vorteilen jedenfalls in einem angemessenen Verhältnis.

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