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30-12-2016
Das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten bleibt unverändert bei 1/3 neben Kindern des Erblassers. Es beträgt 2/3 neben Eltern des Erblassers. Alle anderen (z.B. Geschwister) schließt der Ehegatte jetzt aus.
Das neue Erbrech...